Bava Kamma 129

Kapitel 129

א אין לי אלא ידו גגו חצירו וקרפיפו מנין ת"ל (שמות כב, ג) אם המצא תמצא מ"מ
1 ich weiß dies nur von seiner Hand, woher dies von seinem Dache, Hofe oder Gehege? Es heißt <i>finden, gefunden,</i> in jedem Falle!? –
ב א"כ לימא קרא או המצא המצא או תמצא תמצא מדשני קרא ש"מ תרתי:
2 Es könnte ja <i>finden, finden</i> heißen, oder <i>gefunden, gefunden,</i> wenn aber die Schrift verschiedene Ausdrücke gebraucht, so ist hieraus beides zu entnehmen.
ג גופא אמר רב קרן כעין שגנב תשלומי כפל ותשלומי ארבעה וחמשה כשעת העמדה בדין
3 Der Text. Rabh sagte: Beim Stammbetrage richte man sich nach dem Werte beim Stehlen und beim Doppelten und Vier- oder Fünffachen nach dem Werte bei der Gerichtsverhandlung.
ד מאי טעמא דרב אמר קרא גניבה וחיים אמאי קאמר רחמנא חיים בגניבה אחייה לקרן כעין שגנב
4 Was ist der Grund Rabhs? – Die Schrift gebraucht beim Diebstahl [den Ausdruck] <i>lebend,</i> man lasse den Stammbetrag in seinem Zustande beim Stehlen leben.
ה אמר רב ששת אמינא כי ניים ושכיב רב אמר להא שמעתא דתניא כחושה והשמינה משלם תשלומי כפל ותשלומי ארבעה וחמשה כעין שגנב
5 R. Šešeth sagte: Ich glaube, Rabh sagte diese Lehre schlummernd oder schlafend. Es wird gelehrt: Wenn es mager war und fett geworden ist, so hat er das Doppelte und das Vier- oder Fünffache nach dem Werte beim Stehlen zu zahlen. –
ו אמרי משום דא"ל אנא פטימנא ואת שקלת
6 Ich will dir sagen: weil er sagen kann: ich habe es gemästet und du solltest den Gewinn erhalten!? –
ז ת"ש שמינה והכחישה משלם תשלומי כפל ותשלומי ארבעה וחמשה כעין שגנב
7 Komm und höre: Wenn es fett war und mager geworden ist, so hat er das Doppelte und das Vier- oder Fünffache nach dem Werte beim Stehlen zu zahlen!? –
ח התם נמי משום דאמרינן ליה מה לי קטלה כולה מה לי קטלה פלגא כי קאמר רב ביוקרא וזולא הוא דקאמר
8 Hierbei ebenfalls, weil man zu ihm sagen kann, es sei einerlei, ob er es vollständig oder zum Teil getötet hat, während Rabh von dem Falle spricht, wenn es im Preise gestiegen oder gefallen ist. –
ט היכי דמי אילימא דמעיקרא שויא זוזא ולבסוף שויא ד' זוזי קרן כעין שגנב לימא פליגא דרב אדרבה דאמר רבה האי מאן דגזל חביתא דחמרא מחבריה מעיקרא שויא זוזא ולבסוף שויא ד' זוזי תברה או שתייה משלם ד' איתבר ממילא משלם זוזא
9 In welchem Falle: wollte man sagen, wenn es früher einen Zuz wert war und später vier Zuz wert ist, und er auch in diesem Falle den Stammbetrag nach dem Werte beim Stehlen zahlen muß, so streitet ja demnach Rabh gegen Rabba!? Rabba sagte nämlich: Wenn jemand von seinem Nächsten ein Faß Wein geraubt hat, das einen Zuz wert war, und später auf vier Zuz gestiegen ist, so muß er, wenn er es zerbrochen oder ausgetrunken hat, vier Zuz und wenn es von selbst zerbrochen ist, einen Zuz bezahlen. –
י אמרי כי קאמר רב כגון דמעיקרא שויא ד' ולבסוף שויא זוזא קרן כעין שגנב תשלומי כפל ותשלומי ארבעה וחמשה כשעתה עמדה בדין
10 Ich will dir sagen, die Lehre Rabhs bezieht sich auf den Fall, wenn es früher vier Zuz wert war und später einen Zuz wert ist; den Stammbetrag muß er nach dem Werte beim Stehlen und das Doppelte und das Vier- oder Fünffache nach dem Werte bei der Gerichtsverhandlung zahlen.
יא תני רבי חנינא לסיועיה לרב בעה"ב שטען טענת גנב בפקדון ונשבע והודה ובאו עדים אם עד שלא באו עדים הודה משלם קרן וחומש ואשם ואם משבאו עדים הודה משלם תשלומי כפל ואשם וחומשו עולה לו בכפילו דברי רבי יעקב
11 R. Ḥanina zitierte eine Lehre als Stütze für Rabh: Wenn jemand hinsichtlich eines Depositums den Einwand des Diebstahls gemacht und dies beschworen hat, und darauf eingesteht, aber auch Zeugen gegen ihn auftreten, so muß er, wenn er vor dem Auftreten der Zeugen eingesteht, den Stammbetrag und das Fünftel bezahlen und ein Schuldopfer darbringen, und wenn er nach dem Auftreten der Zeugen eingesteht, das Doppelte bezahlen und ein Schuldopfer darbringen, und für das Fünftel wird ihm das Doppelte angerechnet – so R. Ja͑qob.