ט היכי דמי אילימא דמעיקרא שויא זוזא ולבסוף שויא ד' זוזי קרן כעין שגנב לימא פליגא דרב אדרבה דאמר רבה האי מאן דגזל חביתא דחמרא מחבריה מעיקרא שויא זוזא ולבסוף שויא ד' זוזי תברה או שתייה משלם ד' איתבר ממילא משלם זוזא
9 In welchem Falle: wollte man sagen, wenn es früher einen Zuz wert war und später vier Zuz wert ist, und er auch in diesem Falle den Stammbetrag nach dem Werte beim Stehlen zahlen muß, so streitet ja demnach Rabh gegen Rabba!? Rabba sagte nämlich: Wenn jemand von seinem Nächsten ein Faß Wein geraubt hat, das einen Zuz wert war, und später auf vier Zuz gestiegen ist, so muß er, wenn er es zerbrochen oder ausgetrunken hat, vier Zuz und wenn es von selbst zerbrochen ist, einen Zuz bezahlen. –